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Abmahnung von eBay-Händlern

abgelegt im Archiv Vermischtes am 15.12.07

Abmahnung von eBay-Händlern
Die Verbraucherzentrale hat gerade 80 eBay-Shops untersucht. Dabei wurden alle untersuchten Shops beanstandet und immerhin 71 Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten ausgesprochen und 7 Klagen eingereicht. Besonders problematisch private Händler, die als gewerblich eingestuft werden müssten. Im Vordergrund der Kritik steht, dass Verbraucher nicht über Widerruf, Gewährleistungsanspruch informiert wurden oder die Anbieterangaben nicht stimmen. Der Bericht des Bundesverbands der Verbraucherzentrale kann als PDF-Dokument abgerufen werden.

Die aktuellen Regeln

  • Widerrufsfrist bei eBay-Versteigerung von einem Monat nach Erhalt der Ware und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung

  • Zwei Jahre Gewährleistung bei Neuwaren

  • Firmenname und E-Mail Adresse müssen angegeben werden

  • Private Anbieter müssen kein Widerrufsrecht einräumen und die Gewährleistung kann vollständig ausgeschlossen werden.



Eike Elser 14-12-2007


Permalink: Abmahnung von eBay-Händlern

Tags: EBay  abmahnung 

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