Geschichte

Manche Meldung ist es wert zitiert zu werden, auch wenn die Medien eher verhalten mit der Berichterstattung waren. In diesem Fall geht es um ein Stück deutscher Geschichte. Der Reichstagsbrand 1933 war nicht nur – kurz vor den Reichstagswahlen – populistischer Auslöser für zahlreiche Verhaftungen und die hemmungslose Verfolgung von Kommunisten sondern auch für Anlass für eine Todesurteil gegen den Niederländer Marinus van der Lubbe der den Reichtag in Brand gesteckt. haben soll.
Die bundesdeutsche Justiz arbeitet immer wieder mal Urteile aus der nationalsozialistischen Vergangenheit auf. So auch in diesem Fall: die Todesstrafe gegen van der Lubbe wurde 1967 in eine freiheitsstrafe umgewandelt. Damit ist der nach damaligem Recht verurteilte und hingerichtete Opfer der NS-Justiz. Dennoch: er war weiterhin ein Straftäter. Am 10. Januar 2008, genau 74 Jahre später, wurde auch dieses Urteil als nicht rechtskräftig aufgehoben. Marinus van der Lubbe ist rehabilitiert und damit ein unschuldiges Opfer des Nationalsozialismus.
Man mag dieser Art der Vergangenheitsaufarbeitung gegenüberstehen wie man will – es ist meiner Meinung nach wichtig als Staatsbürger darum zu wissen – auch wenn es vielen Medien wenn überhaupt eine kleine Meldung wert war.
Die Meldung in der Süddeutschen
und bei ntv.
Links zum Reichstagsbrand.
Eike Elser 20-01-2008
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