Kontrolle
abgelegt im Archiv Sicherheit am 02.12.07
So neu nun auch wieder nicht..
Trotz der aktuellen Diskussion über Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner: so neu ist die Geschichte nun auch wieder nicht. Schon seit langem versuchen Institutionen Zugriff auf das zu nehmen was sie eigentlich nichts angeht. Wir sollten nicht vergessen, dass alle Minister alle Staatssekretäre und Beamten unsere Angestellten sind. Dumm nur, dass die Damen und Herren, das ganz anders sehen und Kraft Amtes vergessen haben, dass es nicht nur um Besitzstandswahrung, populistische Darstellung und Fraktionsgehabe geht.
Nun zurück zum Thema: während der Einschlag der "Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer...bla bla" noch in unseren Ohren dröhnt, lohnt es den Blick 12 Jahre zurück zu richten. Was damals gesagt wurde, trifft heute unverändert zu und bezeichnenderweise gleichen sich auch die Argumente beider Seiten..
Vor der Wanze sind alle gleich - Grundsätzliches zum Lauschangriff in Verfassung und Strafprozeßordnung
(...)
Es steht außer Zweifel, daß der Staat zu wirksamer Kriminalitätsbekämpfung in der Lage sein muß. Aber er darf sich dazu nicht jedes Mittels bedienen, wenn er ein Rechtsstaat bleiben will. Der Staat darf nicht alles. Der Konservative schweigt betreten, wenn man ihn konkret danach fragt, wo er denn die Grenze zieht, deren Notwendigkeit er im Prinzip nicht bestreiten kann. Wer "Waffengleichheit" zwischen Verbrechern und Polizei verlangt, der muß die Strafprozeßordnung und die Polizeigesetze nicht ändern, sondern abschaffen, dieses lästige Gewirr von Rechten und Pflichten für Bürger und Staat, Täterschutz überall, wo es doch zuzupacken gilt.
Kann man das Recht dadurch schützen, daß man es ständig demontiert? Der Staat, sagte der Kirchenvater Augustinus, unterscheidet sich von einer organisierten Verbrecherbande nur durch das Recht. Und das stimmt noch heute.
(...)
GG: Artikel 13 - 23.05.97. Burkhard Hirsch. Grundrechte-Report 1997, S. 134-137
Da haben wohl beide Seiten nichts dazu gelernt.
Das Bild "Überwachung" stammt aus der kostenlosen digitalen Datenbank für honorarfreie Fotos Pixelio und wurde von Stihl024 aufgenommen.
© Stihl024 / PIXELIO
Eike Elser 01-12-2007

(...)
Es steht außer Zweifel, daß der Staat zu wirksamer Kriminalitätsbekämpfung in der Lage sein muß. Aber er darf sich dazu nicht jedes Mittels bedienen, wenn er ein Rechtsstaat bleiben will. Der Staat darf nicht alles. Der Konservative schweigt betreten, wenn man ihn konkret danach fragt, wo er denn die Grenze zieht, deren Notwendigkeit er im Prinzip nicht bestreiten kann. Wer "Waffengleichheit" zwischen Verbrechern und Polizei verlangt, der muß die Strafprozeßordnung und die Polizeigesetze nicht ändern, sondern abschaffen, dieses lästige Gewirr von Rechten und Pflichten für Bürger und Staat, Täterschutz überall, wo es doch zuzupacken gilt.
Kann man das Recht dadurch schützen, daß man es ständig demontiert? Der Staat, sagte der Kirchenvater Augustinus, unterscheidet sich von einer organisierten Verbrecherbande nur durch das Recht. Und das stimmt noch heute.
(...)
GG: Artikel 13 - 23.05.97. Burkhard Hirsch. Grundrechte-Report 1997, S. 134-137
Da haben wohl beide Seiten nichts dazu gelernt.
Das Bild "Überwachung" stammt aus der kostenlosen digitalen Datenbank für honorarfreie Fotos Pixelio und wurde von Stihl024 aufgenommen.
© Stihl024 / PIXELIO
Eike Elser 01-12-2007
Permalink: Kontrolle
Tags: Datenschutz OSS Vorratsdatenspeicherung
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