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Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Markenschutz

abgelegt im Archiv Aktuelles am 07.07.07

Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Markenschutz
Blogger leben gefährlich - zumindest dann, wenn sie in die Visierlinie berufener oder sich berufen fühlender Rechtswegbeschreiter gelangen. Nun hat das in IT-Kreisen beliebte Hanseatische OLG (oft auch falsch: OLG Hamburg) entschieden, dass Domains, gebildet aus Marken- und Firmenbezeichnungen mit dem Zusatz "blog", die Schutzrechte der entsprechenden Firmen berühren.

Grund ist der Klageweg eines großen deutschen Finanzdienstleisters (No-Fun-Branche!!!) für anspruchsvolle Kunden gegen einen Blogger der sein Blog unter "www.hier stand einmal der Name des Finanzdienstleisters.de" aufgesetzt hatte.

Der Argumentation in der Urteilsbegründung kann man tatsächlich Folge leisten, denn man schließt quasi automatisch vom gebloggten Namen auf die Firma. Das ist ja in allen Fällen allerdings auch so gewünscht. Wenn ich keinen Bezug zur Bundesregierung herstellen wollte, würde ich mein Blog wohl kaum bundesregierung-blog nennen. Ist Bundesregierung eigentlich namensrechtlich geschützt? Wie heißt es doch so schön in der Urteilsbegründung:

Insoweit ist jedenfalls den normal informierten, durchschnittlich verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Referenzverbrauchern heutzutage geläufig, dass ein "blog" ein Internettagebuch ist. Jedenfalls liegt in einem solchen Fall der Schluss nahe, dass sich hinter der betreffenden Domain eine Aktivität des Namensinhabers verbirgt.


Soweit ist die Geschichte vollkommen ja nachvollziehbar. Problematisch finde ich dann aber doch, dass damit Abmahnern und Klagesuchern Tür und Tor geöffnet wird. Dann sind nur noch Domainnamen zulässig, die auf keine Weise irgendwelche Recht von irgendwelchen Markeninhabern und/oder Namensträger beeinträchtigen. Wie lange dauert es dann noch bis das Erwähnen von Markennamen oder geschützten Bezeichnungen kritikwürdig wird?
In diesem rechtsverdrehten Dschungel kommt dann tatsächlich die unabhängige Information und die auch im betreffenden Fall die erforderliche Kritik zu kurz. Schade.
Meinungs- und Pressefreiheit werden zugunsten finanzieller Interessen durch die kalte Küche faktisch beschnitten. Ganz anders sind da doch anständige Diktaturen - da ist klar das Unrecht herrscht und niemand verdient mehr daran.

Wenn ich den OLG-Erguß oben noch mal ansehe, fällt mir auf, dass die Frage ist, wo da das Problem liegt: Jeder der kritische Seiten liest, merkt doch recht bald, dass es eben nicht die offizielle Seite des Unternehmens ist. Oder will da jemand Kritiker ausschalten? Einfacher wäre doch eine Unternehmenskultur zu pflegen, bei der es schnuppe ist, wer meinen Namen bloggt... verkehrte Welt.

Ach ja : die in der Urteilsbegründung zitierte Domain http://awd-aussteiger.de/ ist mittlerweile auch nicht mehr am Netz und das obwohl das HansOLG diese Domain nun ausdrücklich als nicht kritikwürdig im Sinne der geführten Klage eingestuft hat...

Immerhin ist der AWD ist in der gleichen Spaßbremsenbranche tätig - das muss wohl am Arbeiten mit Geld von anderen oder an den dusseligen grauen Anzügen liegen.

Und so führt das HansOLG fort:

"Es ist ihm selbstverständlich unbenommen, sich mit den Aktivitäten der Antragstellerin kritisch auseinanderzusetzen und er dürfte auf den Gegenstand seines Internetauftrifts möglicherweise sogar unter Benutzung des Firmenschlagworts " ..." hinweisen. Dies kann aber nicht in einer Weise geschehen, die bei jedenfalls relevanten Anteilen des Publikums die unzutreffende Erwartung begründet, dass unter der verwendeten Anschrift Inhalte der Namensinhaberin zu finden sein werden."


Elegant gelöst, es geht auf einmal nur noch um die unzutreffende Erwartung des doch sonst so arg getäuschten Verbrauchers.

Eike Elser 06.07.2007

Die Seiten verschiedener Finanzdienstleister wie MLP, AWD, Tecis verweisen alllesamt nicht auf irgendwelche Firmen-(Corporate)-Blogs.



Permalink: Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Markenschutz

Tags: Internet  Recht 

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