Schäuble sieht alles
Die Aktivitäten des Bundesinnenministeriums insbesondere der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Verlust der informationellen Selbstbestimmung erregt viele Gemüter. So findet sich auch auf der Seite der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein Artikel aus ver.di publik. Hier berichtet Gabriele Bärtels unter dem Titel "Schäuble sieht alles" über die Entwicklung und über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der immerhin
"(…)rund 55 Interessenvertretungen, Datenschutzvereinigungen und Verbände (…)"
seit 2006 vereint.
"(…)Darunter befinden sich das Netzwerk Neue Medien, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der Chaos-Computer-Club, der anerkannte Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann, die Internationale Liga für Menschenrechte, aber auch drei Ärzte-Verbände, die um das Arztgeheimnis fürchten, sowie die evangelische Telefonseelsorge, Sozialpädagogen und Journalisten-Vereinigungen. Letztere haben Sorge, dass sich in seelischer Not befindliche Menschen, Bedürftige und Informanten nicht mehr so schnell an sie wenden werden, wenn sie Angst haben müssen, dass ihr Anruf, ihre E-Mail ein halbes Jahr lang zurückverfolgt werden kann(…)".
Es ist eben längst nicht mehr die Sache einiger weniger kritischen Querdenker, aufzuzeigen was derzeit in unserem Land geschieht. Immerhin versucht der Arbeitskreis derzeit auch die letzte legislative Instanz zu aktivieren und den Bundespräsidenten in einem 10-seitigen Schreiben (als PDF) dazu zu bewegen die Unterschrift unter das gesetz zu verweigern. In der Vergangeheit ist dies erst acht Mal vorgekommen dass eien Gesetz durch den bundespräsidenten angehalten wurde, wobei Horst Köhler das Gesetz zu "Neuregeleung der Flugsicherung" wegen Unvereinbarkeit mit den Grundgesetz stoppte. Immerhin steht dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, die in den Leitsätzen dazuschreibt:
"Derartige Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, hinsichtlich der ein konkreter Tatverdacht besteht und wenn eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme vorliegt, dass der durch die Anordnung Betroffene mit dem Beschuldigten über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht."
Eine allgemeine Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger ist mit dem "konkreten Tatverdacht" und der "hinreichend sicheren Datenbasius" nicht vereinbar.
Teilnahme an der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Schreiben an den Bundespräsidenten..aber wie?
Eike Elser 06-12-2007
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